Allgemeine Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
„Oelder Berg- und Crosslauf“ am 9. Januar 2027 in Oelde-Stromberg
§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter: Leichtathletik Verein Oelde e.V. (LV Oelde) (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).
Mit der Anmeldung (online oder per Nachmeldung vor Ort) erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen sowie die Wettkampforganisation verbindlich an.
§ 2 Anmeldung und Teilnahmegebühr
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das offizielle Anmeldeportal des Veranstalters oder im Rahmen der Nachmeldung am Veranstaltungstag als Nachmeldung vor Ort.
Die Anmeldung ist erst nach vollständigem Eingang der Teilnahmegebühr gültig.
Der Startplatz ist personengebunden und nicht übertragbar. Eine Weitergabe der Startnummer ohne offizielle Ummeldung durch den Veranstalter führt zur Disqualifikation.
Tritt ein angemeldeter Teilnehmer ohne Verschulden des Veranstalters nicht an oder erklärt vorab seinen Rücktritt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
§ 3 Gesundheit, Teilnahmeberechtigung und Sicherheitsverbote
Startberechtigt ist jede Person, die das in der jeweiligen Ausschreibung für die gewählte Distanz vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat.
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er für die Teilnahme an diesem Crosslauf ausreichend trainiert hat und körperlich gesund ist.
Das Sanitätspersonal sowie die Streckenposten des Veranstalters sind berechtigt, Teilnehmer bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung zu ihrer eigenen Sicherheit aus dem Rennen zu nehmen.
Sicherheitsverbote auf der Strecke:
Aus Sicherheits- und Haftungsgründen ist das Mitführen von Hunden und das Schieben von Kinderwagen/Babyjoggern auf der gesamten Laufstrecke strikt untersagt.
Das Tragen von Kopfhörern (inklusive In-Ear-Kopfhörern) ist während des Laufs verboten, um die Wahrnehmung von Streckensignalen, Helferanweisungen und anderen Läufern im unwegsamen Gelände zu gewährleisten. Eine Zuwiderhandlung kann zur Disqualifikation führen.
Die Mitnahme von Sportgeräten (z. B. Fahrrädern oder Inline-Skates) ist ebenfalls untersagt.
§ 4 Haftungsausschluss
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass ein Berg- und Crosslauf durch unwegsames Gelände führt und erhöhte Anforderungen an Trittsicherheit und Aufmerksamkeit stellt.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden (z. B. Sachschäden wie Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung) haftet der Veranstalter nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung.
§ 5 Ausfall der Veranstaltung / Höhere Gewalt
Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, extremen Witterungsverhältnissen (z. B. Glatteis, Sturm), behördlicher Anordnung oder anderen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Sicherheitsrisiken besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Schadensersatz.
§ 6 Datenerhebung und Bildrechte
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden für die Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung (z. B. Starterlisten, Zeiterfassung, Ergebnislisten) elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern sowie auf der Webseite und den Social-Media-Kanälen des LV Oelde ohne Vergütungsanspruch zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.
Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein und die erreichte Laufzeit werden in den offiziellen Starter- und Ergebnislisten (online und im Aushang vor Ort) veröffentlicht.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.